Abo-Unterbruch: Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft können laufende 10er-Abos, max. 4 Wochen verlängert werden. Es ist in jedem Fall ein ärztliches Zeugnis einzureichen.
Verlängerung: Wegen Ferien, Auszeit oder anderen zwingenden Gründen können 10er-Abos nicht verlängert werden.
CANCELLATION POLICY
Klassen Gebuchte Termine für Unterrichtsstunden sind 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Wird die Frist nicht eingehalten, wird der volle Betrag fällig.
Workshops Workshops und Retreats werden abhängig von Mindest-Teilnehmerzahlen durchgeführt. Diese sind in der Ausschreibung aufgeführt. Anmeldungen sind schriftlich oder mündlich verbindlich. Kann eine Veranstaltung mangels Teilnehmer nicht durchgeführt werden, so werden alle vorher bezahlten Beträge rückerstattet.
Tritt ein Teilnehmer von einem Workshop zurück, so gelten folgende Bedingungen: – Absage bis 15 Tage vor Kursbeginn: volle Rückerstattung – Absage 14 bis 5 Tage vor Kursbeginn: 50% Rückerstattung – Absage nach 5 Tage vor Kursbeginn: keine Rückerstattung
Retreats Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von CHF 500.– pro Person fällig. Die Buchung gilt mit Eingang der Anzahlung als verbindlich.
Die Anzahlung ist nicht rückerstattbar und nicht übertragbar.
Bei einem Rücktritt vom Retreat gelten folgende Bedingungen: – Bis 30 Tage vor Beginn: 100% Rückerstattung des Gesamtpreises (exkl. Anzahlung) – 30 bis 15 Tage vor Beginn: 50% Rückerstattung des Gesamtpreises (exkl. Anzahlung) – Weniger als 15 Tage vor Beginn: keine Rückerstattung (100% des Gesamtpreises fällig)
Es kann ein Ersatzteilnehmer aufgeboten werden (bereits registrierte Teilnehmer sind nicht als Ersatzteilnehmer berechtigt). Bei Abbruch des Yoga Retreats durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
Versicherung & Annullationskostenversicherung Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Empfohlen werden eine Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung (inkl. Such-/Bergungskosten) sowie eine Annullationskostenversicherung. Die Lehrerinnen lehnen jede Haftung für Personen- und Sachschä
Änderungen im Stundenplan: Änderungen im Stundenplan und beim Lehrpersonal können jederzeit und unangekündigt erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.